Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Pflege: Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldleistungsempfänger)

Qualitätssicherungsbesuche § 37.3 SGB XI abrechnen

Wenn sich Pflegebedürftige durch Angehörige oder Freunde in der eigenen häuslichen Umgebung pflegen lassen, dann können Sie dafür von der Pflegekasse Pflegegeld erhalten (§ 45a SGB XI). Damit in solchen Situationen trotzdem eine Qualitätssicherung stattfindet und der pflegende Angehörige nicht allein gelassen wird, findet in wiederkehrenden Intervallen ein obligatorischer Pflegebesuch durch einen Pflegedienst statt. Diese Besuche werden von Pflegediensten nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung / Pflegekasse) abgerechnet.

Die Beratungsbesuche und -gespräche sollen der pflegenden Person pflegefachliche Unterstützung bieten, um so die Qualität für die häusliche Pflege zu gewährleisten. Folgende Fragen stehen im Vordergrund:

  • Bedarf und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln (z.B. technische Hilfsmittel, Pflegeverbrauchsmittel)
  • Hebe- und Lagerungstechniken
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Ärzte und Sonstige Leistungserbringer
  • Pflegegerechtigkeit Wohnraum
  • Einordnung Pflegestufe
  • Praktische Tipps zur aktuellen Alltagssituation der Pflegeperson

Häufigkeit der Beratungsbesuche nach § 37.3:

  • bei Pflegestufe I und II: mindestens 1 x halbjährlich bei
  • Pflegestufe III: mindestens 1 x vierteljährlich

Wer trägt die Kosten für die Beratungsbesuche der Pflegebedürftigen?

Die Kosten für die Beratung wird je nach Versichertem von der Pflegekasse bzw. der Privatversicherung übernommen, bei Beihilfeberechtigten entsprechend von den Beihilfefestsetzungsstellen.

Wie hoch werden die Beratungsbesuche seitens der Kassen vergütet?

Vergütungshöhe: Beratungsbesuch / Qualitätssicherungsbesuch 2016
Pflegestufe Höhe Abrechenbare Kosten Beratungsbesuch (Pflegekasse), bis zu
Pflegestufe 0 21 €
Pflegestufe I 21 €
Pflegestufe II 21 €
Pflegestufe III 31 €
Laut Gesetzestext § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
Pflegestufe I 22 €
Pflegestufe II 22 €
Pflegestufe III 32 €
Zusätzlich können zwischen Kasse und Pflegedienst abweichende Vereinbarungen getroffen werden.  

Publiziert am: Freitag, 24. Juni 2016 (7386 mal gelesen)
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