Kurzzeitpflege auch ohne Pflegestufe

Wer Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchte, benötigt normalerweise eine Pflegestufe, um von der Pflegekasse eine Kostenerstattung zu erhalten.

Doch was geschieht mit Menschen die keine Pflegestufe haben, aber aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nur kurzfristig Pflege in Form einer Kurzzeitpflege benötigen? Wer übernimmt hier die Kosten?

Dieses Versorgungsdefizit wird zum Januar 2016 behoben.

Unter gewissen Voraussetzungen können dann auch Menschen ohne Pflegestufe über die sogenannte Übergangspflege eine Kurzzeitpflege beantragen.

Was ist Übergangspflege

Patienten die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Krankheit kurzzeitig pflegebedürftig wurden, hatten bis Ende 2015 KEINE Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege von der Pflegekasse finanziert zu bekommen. Dies war eine große Versorgungslücke.

Ab dem 01.01.2016 haben Menschen, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind und keine Pflegestufe haben, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Kurzzeitpflege als Übergangspflege in Anspruch zu nehmen. Somit ist die Übergangspflege eine Kurzzeitpflege OHNE Pflegestufe.

Zur Übergangspflege gehört aber nicht nur die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung, sondern auch die häusliche Pflege bzw. eine Haushaltshilfe für diejenigen Patienten, die nicht zwingend in einem Pflegeheim betreut werden müssen.

Wie lange kann Kurzzeitpflege beansprucht werden?

Die Kurzzeitpflege OHNE Pflegestufe kann für längstens 4 Wochen pro Kalenderjahr beantragt werden. Sind die genehmigten 4 Wochen für die Kurzzeitpflege (Übergangspflege) nicht ausreichend, sollte über den Sozialdienst der Pflegeeinrichtung mit der Krankenversicherung Kontakt aufgenommen werden, ob ausnahmsweise eine Verlängerung möglich ist.

Falls keine Besserung eintritt, ist zu überlegen, ob eine Pflegestufe beantragt werden sollte. Auch dazu informiert Sie der Sozialdienst der Pflegeeinrichtung.

Publiziert am: Freitag, 24. Juni 2016 (7271 mal gelesen)
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